Immatri… du weißt schon. Immatrikulieren für Anfänger
Endlich war er da: Der Moment, in dem man herzklopfend das Abiturzeugnis in den Händen hielt.
Der Freifahrtschein, das goldene Ticket, ein beidseitig bedrucktes Formular, für das sich die Schufterei tatsächlich gelohnt hat.
Das Grinsen ließ sich kaum unterdrücken, schließlich heißt es nun:
Adieu Abiturstress, Adieu Prüfungsangst, Adieu verhasste Religionsstunden.
Obwohl das ein oder andere Gesicht und die angenehmen Arbeitszeiten einem vermutlich fehlen werden, übertrifft die Freude über die freien Sommermonate (JA, MONATE!), gemütliche Stunden vor dem Fernseher ohne das zuvor allzeit vorhandene schlechte Gewissen und die Aussicht auf eine nahe Zukunft, in der sich alles verändern wird, wohl alle negativen Aspekte.
Dennoch müssen 65% unseres Abiturjahrgangs, eben jene, die wenn möglich ein Studium beginnen möchten, zwischen durchtanztem Abiball und wohlverdientem Urlaub etwas Zeit für dessen Planung einrichten.
Das Wort Immatrikulation leitet sich von der Bezeichnung „Matrikel“ für das Studentenverzeichnis ab und beschreibt den Verwaltungsvorgang, in dem ein Student an einer Hochschule aufgenommen wird. Für Normalsterbliche: Die Einschreibung an einer Hochschule.
Konnte man sich im Laufe der letzten Jahre auf einen oder zumindest einige wenige Studiengänge festlegen, stellen deren Zulassungsbeschränkungen die nächste große Hürde dar.
Um an einer deutschen Universität zu studieren, wird zumeist eine allgemeine Hochschulreife, sprich das Abitur, verlangt. Mit einer Fachhochschulreife, die mit dem Abschluss der Fachoberschule erlangt wird, kann an Fachhochschulen, in einigen Fällen allerdings auch auf Universitäten studiert werden.
Für die zulassungsfreien Studiengänge sind damit die Bedingungen erfüllt, doch für einen Großteil der Fächer gibt es weitere Studienvoraussetzungen, darunter Eignungsprüfungen und Sprachbelegungen … und was ist mit dem allseits gefürchteten NC?
Numerus Clausus bedeutet übersetzt in etwa „beschränkte Anzahl“ und genau in diesem Fall wird er auch bestimmt, nämlich wenn nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen vergeben werden kann, sich allerdings mehr Personen für den Studiengang einschreiben. In diesem Fall werden die heiß begehrten Zulassungen größtenteils nach dem Durchschnitt des Abiturs verteilt, aber auch nach den Wartesemestern. Der NC stellt dann den niedrigsten Abiturdurchschnitt der für den Studiengang zugelassenen Studenten dar. Er kann demnach erst nach der Veröffentlichung der Zulassungen und Absagen erstellt werden und im Vorfeld können deshalb nur die NC-Werte der vergangenen Jahre als Schätzwerte betrachtet werden. Heißt: Wenn sich rein zufällig in diesem Jahr weniger Personen für den gewünschten Studiengang einschreiben, könnte sich der NC deutlich verringern. Also, nicht abschrecken lassen!
Weiß man um die möglicherweise geforderten Voraussetzungen des Studiengangs und vergleicht man diese realistisch mit den eigenen Leistungen, so hebt das Einschreiben an mehreren Universitäten die Wahrscheinlichkeit, zugelassen zu werden.
Unter der hilfreichen Internetseite www.hochschulkompass.de können die Universitäten und Fachhochschulen, die das Fach anbieten, auch nach Bundesland begrenzt, herausgesucht werden.
Anschließend sollten die Hochschulseiten einzeln aufgerufen werden, denn so viel ist klar: Einschreiben ist nicht gleich Einschreiben und jede Universität besitzt unterschiedliche Verfahrensweisen.
Ganz gemäß dem 21. Jahrhundert laufen die meisten Bewerbungen zumindest teilweise online ab. So beginnt der spannende Weg mit dem Anmelden auf der Hochschulwebseite oder im Falle von den Studiengängen Medizin, Tier- und Zahnmedizin und Pharmazie auf www.hochschulstart.de oder schlichtweg mit dem einfachen Eintragen der persönlichen Daten in die vorgefertigten Onlinebögen. Darin werden unter anderem Adresse, Art des Abschlusses, vorherige Berufs- oder Studienerfahrungen, die Abiturnote und einige Schulnoten angefragt. Dabei kann häufig nicht nur ein erwünschter Studiengang gewählt werden, sondern drei.
In wenigen Fällen genügt diese Eintragung, doch meistens (und besonders im Falle von zulassungsbeschränkten Studienfächern) muss eine Bestätigung der Online-Bewerbung, ein sogenannter Zulassungsantrag, ausgedruckt werden und mit verschiedensten Unterlagen per Post an die Hochschule gesandt werden. Diese Unterlagen bestehen zumeist einfach aus dem Hochschulzeugnis, aber auch notwendige Sprachnachweise, Lebensläufe oder eine schriftliche Erläuterung des Studienwunsches stellen keine Ausnahmen dar. Bei allein ortsbeschränkten, also dezentral vergebenen Studiengängen (größtenteils alle außer Medizinstudiengänge) entscheiden die Hochschulen selbst, unter welchen Kriterien sie Personen zum Studium zulassen und deshalb können auch Eignungstests, Auslandserfahrungen oder Nachweise über einen Studienorientierungstest zur Besserung der Kompetenzen beitragen.
Hat man sich in diesem Chaos schließlich zurechtgefunden und fristgemäß die Bewerbung (meistens bis zum 15. Juli 2012) eingeschickt, muss man auf die Zulassungsbescheide der Universitäten warten oder deren Webseiten regelmäßig durchforsten, um zu erfahren, ob man im Oktober das gewünschte Fach studieren kann oder nicht.
Ganz wichtig bei der Immatrikulation: aufmerksam lesen und keine Originale an die Hochschulen senden. Nicht immer müssen beglaubigte Kopien des Abiturzeugnisses eingereicht werden, in vielen Fällen genügt eine einfache Kopie.
Ist diese erste große Studienhürde gemeistert, gilt: Daumen drücken und einen Plan B bereithalten.
Ich wünsche allen Mitimmatrikulanten starke Nerven und viel Erfolg
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